Mitmachen

So können Sie Mitglied werden …

Wir freuen uns, dass Sie Interesse daran haben, Mitglied der Naturstrom Rheinstetten Bürger-Energiegenossenschaft eG zu werden. Eine Mitgliedschaft ist bereits mit dem Kauf eines Genossenschaftsanteils (100 €) möglich und bringt Ihnen diese Vorteile:

  • Sie werden Miteigentümer unserer Anlagen.
  • Sie haben Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten in neue Energieprojekte.
  • Sie unterstützen Bürgerengagement für den Ausbau erneuerbarer Energien in Ihrer Region.
  • Ihre Haftung ist begrenzt auf die Höhe Ihres einbezahlten Genossenschaftsanteils.

Wichtig!!!: Im Augenblick beschränken wir die Mitgliedschaft auf 20 Anteile von 100 €. Sobald wir weitere Projekte umsetzen, werden wir allen Mitgliedern ermöglichen, zusätzliche Anteile gemäß unserer Satzung zu zeichnen.

Und noch etwas ist wichtig: Unsere Genossenschaft versteht sich als eine Vereinigung von Rheinstettenern für Rheinstetten. Deshalb kann nur Mitglied werden, wer in Rheinstetten wohnt oder arbeitet, aus Rheinstetten stammt oder sonst einen Bezug zu Rheinstetten besitzt, zum Beispiel verwandtschaftliche Beziehungen. Das ist auch im §3 unserer Satzung so geregelt.

Falls Sie Ihren Kindern oder Enkelkindern einen Anteil schenken möchten, denken Sie bitte daran, dass der Beschenkte (bei Minderjährigen die gesetzlichen Vertreter) auf dem Formular unterschreiben müssen. Ansonsten ist ein Beitritt nicht möglich.

Unter dem folgenden Link finden Sie das Beitrittsformular:
Mitglied der Naturstrom Rheinstetten Bürger-Energiegenossenschaft werden

Wenn Sie bereits Mitglied sind und die Zahl Ihrer Genossenschaftsanteile erhöhen möchten, können sie dies mit dem folgenden Formular tun:

Anzahl der Genossenschafttsanteile erhöhen

Als Mitglied unserer Genossenschaft erzeugen Sie gemeinsam mit vielen Bürgerinnen und Bürgern sauberen Strom in Gemeinschaftsanlagen in Rheinstetten.

Die Genossenschaft ist eine demokratische Rechtsform. Jedes Mitglied hat unabhängig von der Höhe seiner Investition eine Stimme in der Generalversammlung, die mindestens einmal im Jahr stattfindet. Bei der Generalversammlung entscheiden die Mitglieder über Satzungsänderungen, Dividendenausschüttungen und wählen aus ihrer Mitte den Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat wiederum bestellt und überwacht den Vorstand, der die operativen Geschäfte der Genossenschaft führt.

Zudem haben Sie als Mitglied einen Anspruch auf Gewinnbeteiligung in Form von Dividenden und erhalten Zugang zu weiteren Investitionsmöglichkeiten. Ob eine Dividende ausgezahlt wird, darüber entscheiden die Mitglieder jährlich in der Generalversammlung.